Batterieverordnung (BattG)

Stand: August 2026

Hinweispflichten nach dem Batteriegesetz

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien und Altakkus einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen, beispielsweise durch Abgabe bei einer öffentlichen Sammelstelle Ihrer Gemeinde oder im Handel.

Batterien und Akkus können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt und Gesundheit schädigen können. Batterien, die mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, enthalten zudem Schwermetalle: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.

Rückgabe bei VOWEGA

Als Vertreiber von Elektromobil- und E-Roller-Akkus nehmen wir Altbatterien und Altakkus unentgeltlich in unserem Geschäft in Buttlar sowie nach Absprache per Rücksendung zurück. Rufen Sie uns gern unter 01515 813 79 61 an, wir klären den einfachsten Weg für Sie.